Sachen austauschen – Wie Du die Situation meisterst!

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Dein:e Ex möchte Sachen zurückgeben? Oder willst Du Sachen zurück? Wie Du mit dieser Situation am besten umgehst, erfährst Du hier.

BONUS: 5 schlimme Fehler, die dafür sorgen, dass Du Dein:e Ex NIE WIEDER zurückbekommst!

Inhaltsverzeichnis

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Nach einer Trennung die Sachen austauschen

Nach einer Trennung kommt irgendwann der Zeitpunkt, wo ein Sachenaustausch ansteht.

Hierbei kann es sich um völlig unterschiedliche Dinge handeln.

Einige Beispiele:

Mag sein, dass Du auch alles was Dir wichtig ist, zurückgelassen hast.

Und jetzt willst Du es zurückhaben.

Es könnte aber auch sein, dass Du noch Sachen von Deinem:r Ex hast und diese nun zurückgeben möchtest.

Vielleicht hat sich Dein:e Ex auch bei Dir gemeldet und möchte Sachen zurück oder zurückgeben.

Jedes Szenario ist eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.

Im folgenden mehr dazu.

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Warte, bevor Du einen Sachenaustausch vereinbarst

Wahrscheinlich denkst Du, schnellstmöglich einen Sachenaustausch zu vereinbaren.

Stimmts?

Doch warte noch ein Weilchen, wenn Du Dein:e Ex zurückgewinnen willst.

Warum?

Weil Du zuerst eine Kontaktsperre starten und diese drei Punkte berücksichtigen solltest:

1. Du musst Deinen Schmerz verarbeiten

Das Verarbeiten des Trennungsschmerzes ist ein wichtiger Punkt nach einem Beziehungsaus!

Tust Du dies nicht, könnte es Dich emotional überfordern, wenn Ihr Euch trefft.

Willst Du das?

2. Du brauchst Zeit

Zeit ist ein entscheidender Faktor bei der Rückgewinnung!

Denn die Kontaktsperre wirkt nicht von heute auf morgen.

Du brauchst vor allem Zeit, um:

…und die Kontaktsperre verschafft Dir die nötige Zeit für all dies.

3. Das Treffen soll entspannt verlaufen

Berücksichtigst Du Punkt 1 + 2 ist die Wahrscheinlichkeit höher, wenn es so weit ist, dass das Treffen entspannt verläuft.

In dem Fall öffnet sich die Tür wieder Kontakt zu haben.

Und sobald Ihr wieder in Kontakt seid, hast Du bessere Chancen bei ihm/ihr zu punkten. 

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Welche Sachen solltest Du zurückfordern?

Manchmal mag die Entscheidung darüber, was man genau zurückfordern soll, kompliziert sein.

Wenn Du aber hergehst und die Sachen kategorisierst, macht es das Ganze einfacher.

So kannst Du sie in folgende drei Kategorien einteilen und auf eine Liste schreiben:

Kategorie 1: Meins

Das „Meins“ bezieht sich auf die Dinge, welche Du vor oder während Eurer Beziehung ausschließlich für Dich gekauft hast.

Kategorie 2: Unseres

Das „Unseres“ bezieht sich auf die Sachen, welche Du für Euch gekauft hast, als Ihr noch ein Paar wart.

Kategorie 3: Gemeinsames

Das „Gemeinsame“ ist all jenes, das Ihr zusammen gekauft habt.

Bei gemeinsamen Dingen musst Du versuchen Deine Emotionen zurückzuhalten und rational zu entscheiden.

Sprich, handle hier aus der Vernunft heraus.

Bestehe nicht auf Sachen, die Du gar nicht benutzt.

Wenn Dein:e Ex diese öfters im Gebrauch hat, kannst Du sie ihm/ihr überlassen, wenn das für Dich in Ordnung ist.

Alternativ könnt Ihr einvernehmlich beschließen, wer was bekommt.

Auf diese Weise kommt es auch weniger wahrscheinlich zu einem Streit.

Bei Sachen wo Ihr Euch nicht einig werdet, müsst Ihr einen Kompromiss finden.

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Sachen auflisten (In 3 Schritten)

Gehe untenstehende Schritte durch, um Deine Liste von Sachen anzufertigen.

Schritt 1: Überlege, welche Sachen Du zurückgelassen hast

Schritt 1: Überlege Dir, welche Sachen Du zurückgelassen hast.

Als Erstes überlege, was Du zurückgelassen hast.

Mache Dir Gedanken, welche Sachen sich derzeit im Besitz Deines:r Ex befinden.

Lass Dir bei diesem Prozess Zeit!

Wahrscheinlich fällt Dir sowieso nicht alles auf einmal ein.

Schritt 2: Erstelle Deine Liste

Schritt 2: Erstelle Deine Liste.

Im zweiten Schritt erstellst Du Deine Liste.

Schreibe alles auf, was Dir eingefallen ist.

Mach für jede Kategorie eine eigene Spalte.

Die Sachen, welche für Dich die höchste Priorität haben, schreibst Du ganz oben auf die Liste.

Hier einige Vorschläge, wie Du Deine Liste erstellen kannst:

  • Du schreibst Dir alles mit einem Stift auf ein Blatt Papier.

  • Du erstellst am PC/Notebook eine Excel-Liste und speicherst dort alles.

  • Du lädst eine Notizen-App auf Dein Smartphone und notierst da die Sachen.

Schritt 3: Entscheide, was Du zurück willst

Schritt 3: Entscheide, welche Sachen Du zurück möchtest.

Im letzten Schritt entscheidest Du, welche Sachen Du zurückhaben möchtest und welche nicht.

Schaue Dir die Liste an und arbeite sie Punkt für Punkt ab.

Das, was Du nicht zurückhaben willst, kannst Du von der Liste streichen.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Sachenaustausch?

Ist die Trennung gerade eben passiert oder vor wenigen Tagen?

Dann ist es keine gute Idee, sich sofort zu treffen!

Wie ich oben bereits erwähnte, musst Du zuerst Deinen Schmerz verarbeiten.

Lass Dir mindestens eine Woche Zeit, um Deine Emotionen abzukühlen!

Vorher sollte kein Treffen zwischen Euch stattfinden.

Andererseits warte nicht zu lange, um die Sachen auszutauschen.

Ziehe es keinesfalls unnötig in die Länge!

Versuche den Austausch innerhalb eines Monats über die Bühne zu bringen.

Idealerweise gegen Ende der Kontaktsperre.

So machst Du einen Termin aus

Im Prinzip hast Du verschiedene Möglichkeiten, wie Du einen Termin für ein Treffen ausmachen kannst.

Jedoch sind nicht alle ratsam.

Hast Du Dein:e Ex beispielsweise beschimpft, als Ihr Schluss gemacht habt, rate ich davon ab anzurufen.

Denn höchstwahrscheinlich wird er/sie noch wütend auf Dich sein und den Anruf ignorieren.

Und in dem seltenen Fall, wo er/sie den Anruf entgegennimmt, musst Du mit einem Wortgefecht rechnen.

Deshalb sollte ein Anruf die letzte Möglichkeit sein.

Am besten verwendest Du eine Textnachricht.

Diese kannst Du schnell und einfach senden.

Ob Du eine SMS oder WhatsApp-Nachricht verwendest, bleibt Dir überlassen.

Wirf auch bitte einen Blick auf meine Dos and Don’ts beim Nachrichten schreiben.

Hier zwei Beispielnachrichten, nach denen Du Dich orientieren kannst:

Beispielnachricht Nr. 1

Hey [VORNAME],

ich melde mich, um einen gemeinsamen Termin zu finden, wo wir unsere Sachen austauschen.

Wann passt es Dir die Tage?

Gruß [DEIN NAME]

Beispielnachricht Nr. 2

Hey [VORNAME],

ich habe hier noch einige Sachen von Dir und Du hast auch noch einiges von mir.

Lass uns die Tage einen Austausch machen.

Wann kann ich vorbeikommen?

Gruß [DEIN NAME]

Wenn Dein:e Ex nicht auf Deine Nachricht reagiert

Hörst Du nach zwei Tagen nichts auf Deine Nachricht, musst Du es telefonisch versuchen.

Komme direkt auf Dein Anliegen zu sprechen, wenn er/sie den Hörer abnimmt.

Achte darauf, dass Euer Telefongespräch nicht zu lange dauert, höchstens fünf Minuten.

Dauert das Gespräch nämlich länger, könnte einer von Euch beiden emotional werden und die Trennung ansprechen.

Deswegen kommuniziere nur das Wesentliche und dann beende das Gespräch.

Das Treffen

Bereite Dich mental auf das Treffen vor.

Mache Dir bewusst, dass es bei dem Treffen nicht um eine Versöhnung geht.

Danach schnappst Du Deine Liste und verlässt die Wohnung, um die Sachen abzuholen.

Vergiss nicht die Sachen Deines:r Ex mitzunehmen!

Beim Treffpunkt angekommen atmest Du vorher einmal tief durch, bevor Ihr Euch gegenübertretet.

Dies hilft locker und entspannt zu bleiben.

Der Austausch selbst sollte so kurz wie möglich sein.

Vermeide direkten Augenkontakt und verzichte beim Abschied auf eine lange oder feste Umarmung.

Abhängig vom Trennungsgrund könnte Körperkontakt auch ein völlig falsches Signal senden.

Umarmt Euch also nur, wenn nichts dagegen spricht und Dein:e Ex es anbietet.

Ausnahmen für einen Sofortaustausch

Es gibt wenige Ausnahmen, wo Du die Sachen sofort austauschen kannst.

Nämlich dann, wenn:

Wenn Du kein persönliches Treffen wünschst

Solltest Du aus irgendeinem Grund kein persönliches Treffen wünschen, hast Du mehrere Optionen.

Zum einen kannst Du die Sachen von einem Familienmitglied abholen/zurückbringen lassen.

Zum anderen kannst Du auch einen Freund fragen, ob er Dir den Gefallen erweist.

Aufgepasst: Schicke keinen Freund den Dein:e Ex nicht kennt, da es sonst sein kann, dass er/sie die Sachen nicht herausgibt.

Ein anderer Weg wäre, auszumachen, dass jeder von Euch die Sachen bei einem gemeinsamen Freund abgibt und sie dort abholt.

Die letzte Option ist die Sachen mit der Post zurücksenden bzw. zusenden zu lassen, die Kosten hierfür teilt Ihr Euch.

Geht es nur um Deine Sachen, trägst Du die Kosten alleine.

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Sollte ich Geschenke zurückgeben?

Geschenke werden immer aus einem speziellen Anlass oder Grund geschenkt.

Sehr wahrscheinlich wollte sich Dein:e Ex damit bei Dir für Deine Zuneigung oder Herzlichkeit bedanken.

Bestimmt hast Du auch Geschenke zu Ostern, Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen.

Wenn Du diese nun zurückgibst, könnte dadurch unnötiger Ärger entstehen, der Wunden aufreißt.

Daher behalte die Geschenke.

Auf der anderen Seite solltest Du keine Geschenke zurückfordern!

Denn das wäre unverschämt und falsch.

Sofern Du Geschenke hast, welche:

…kannst Du diese in einem Karton verstauen und im Keller lagern.

Vielleicht willst Du Dich auch von den Geschenken trennen?

Dann kannst Du diese entweder entsorgen oder einer gemeinnützigen Einrichtung spenden, letzteres halte ich für besser.

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Was passiert mit gemeinsamen Bildern/Fotoalben?

Wenn sich gemeinsame Bilder/Fotoalben im Besitz Deines:r Ex befinden rate ich Dir nur darauf zu bestehen, wenn es sich um Fotos von Euren Kindern handelt.

Aber egal um welche Bilder es sich handelt, letztlich bist Du derjenige, der sich entscheiden muss.

Wenn Dir die Bilder/Fotoalben wichtig sind, kannst Du Dein:e Ex entweder:

Darum bitten die Bilder einzuscannen und auf DVD zu brennen. Hat er/sie keine Zeit dafür, kannst Du sagen, dass Du es selbst machst.

Oder:

Nach den Negativen fragen (vorausgesetzt es existieren welche), sodass Du die Bilder selbst nachmachen lassen kannst.

Oder:

Einen USB-Stick geben worauf er/sie die Bilder kopieren kann, wenn diese bereits in digitaler Form vorliegen.

Falls sich gemeinsame Bilder/Fotoalben in Deinem Besitz befinden, von denen Dein:e Ex Kopien haben will, kannst Du vorschlagen, dass Ihr halbe-halbe macht.

Bedeutet, Ihr teilt die Alben auf und tauscht diese nach einiger Zeit.

So kann jeder von Euch Kopien von den Fotos anfertigen, die einem wichtig sind.

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Wenn Dein:e Ex urplötzlich mit Sachen vor Deiner Tür steht

Es kann vorkommen, dass Dein:e Ex während der Kontaktsperre urplötzlich vor Deiner Haustür steht und Sachen zurückgeben möchte.

Oder er/sie möchte Sachen zurückhaben.

Wie solltest Du in dieser Situation reagieren?

Nimm Deine Sachen entgegen oder gib seine/ihre zurück.

Versuche die Konversation auf ein Minimum zu halten.

Rede nicht über persönliches!

Wenn er/sie versucht persönlich mit Dir zu werden, musst Du andeuten, dass Du:

…bleibe dabei freundlich und sag ihm/ihr das Du Dich meldest, wenn Du wieder so weit bist ein Gespräch auf freundschaftlicher Basis zu führen.

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Ex rückt meine Sachen nicht raus, was kann ich tun?

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir somit keine rechtliche Beratung geben.

Aber Du kannst Dir die Blogbeiträge unten einmal anschauen, wo das Thema näher beleuchtet wird:

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Schlusswort

Nahezu jede Trennung hinterlässt Wunden.

Bei einem stärker, bei dem anderen schwächer.

Wie auch immer Eure Trennung verlief, halte keine Sachen zurück, die nicht Dir gehören.

Wenn Dein:e Ex danach fragt und um einen Austausch bittet, solltest Du nicht zögern dem nachzukommen.

Ebenso solltest Du nicht zögern, Deine Sachen zurückzufordern.

Wenn Du Dich an meine Ratschläge hältst, sollte auch die Situation (für Euch beide) zufriedenstellend gelöst werden können.

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